1. Bitte geben Sie hier Ihre Start- und Zieladresse ein
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IN EIGENER SACHE
Ein Hinweis in eigener Sache!
Die Teilnehmer/innen einer gemeinsamen Tour oder Ausfahrt, hierin eingeschlossen sind auch Mehrtagestouren, sind in jedem Fall für sich und ihr Bike alleine verantwortlich. Die Verantwortung obliegt somit jedem selbst! Hierin eingeschlossen auch die Verantwortung bei einem eventuellen Unfall! Der Initiator der Tour kann unter keinen Umständen haftbar gemacht werden! Die Teilnehmer/innen versichern mit ihrer Anwesenheit im genügenden Umfang haftpflichtversichert zu sein!
Fahren innerhalb einer Gruppe!
Vor Antritt einer gemeinsamen Ausfahrt sollte das zu erreichende Ziel, einschließlich eventueller Rastplätze, oder einer Ausweichroute, allen Teilnehmern/innen zugänglich gemacht werden!
Dringend zu empfehlen, ein kleines Roadbook!
Sprecht Euch untereinander bezüglich der individuellen Fahrweise ab! Nur so wird vermieden, das zum Beispiel ein Anfänger/in über seine/ihre Grenzen hinaus gehen muss, und hierbei unter Umständen zu Schaden kommt!
Ordnet Anfänger im vorderen Drittel ein!
Fahrt versetzt, mit genügend Sicherheitsabstand zum Vordermann, in maximal zwei Reihen!
Der jeweils Vorfahrende achtet auf seinen Hintermann/Frau, ohne für diesen verantwortlich zu sein!
Sollte jemand "verloren" gehen wartet die Gruppe an der nächsten Kreuzung!
Unter keinen Umständen innerhalb der Gruppe überholen!
Wird ein am Straßenverkehr teilnehmendes Fahrzeug überholt, lässt der Überholende den Blinker stehen, um nachfolgende Biker zu signalisieren, das kein Gegenverkehr zu erwarten ist!
Diverse Fingerzeichen während der Fahrt angewandt, signalisieren der Gruppe, das etwas nicht in Ordnung ist! Ein zum Beispiel zur Fahrbahn zeigender Zeigefinger könnte die Mitreisenden darauf hinweisen, das die Straße verschmutzt, mit Bitumen ausgebessert, und so weiter, ist!
Zusatzversicherungen...brauche ich sowas...?
Alle am Straßenverkehr teilnehmenden Motorradfahrer/innen erleben täglich Momente, in denen wir aus unterschiedlichsten Gründen feststellen müssen, das wir einer Gefahr entgangen sind. Unsere mit dem Bike verbrachte Freizeit gehört zu einem der schönsten, aber auch gefährlichsten Hobbys! Aus eigener sehr leidvoller Erfahrung sehe ich mich veranlasst Euch dringend anzuraten, eine private Unfallversicherung, und eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen! Die private Unfallversicherung zahlt für alle in der Freizeit zugezogenen körperlichen Schäden, völlig unabhängig der Schuldfrage, und schützt somit Euch und Eure direkten Familienangehörigen vor dem finanziellen Ruin! In der Regel wird nach einem Schadensereignis, der gesamt entstandene körperliche Schaden fixiert, und eine Vorabzahlung geleistet. Diese Vorabzahlung kann Euch im Extremfall einige Zeit " über Wasser " halten. Nach etwa einem Jahr werden die zugezogenen körperlichen Schäden durch ein Gutachten bestätigt, und anschließend die vertraglich fixierte Summe gezahlt! Vertraglich fixiertes Krankenhaus oder Genesungsgeld wird den Bedingungen entsprechend sofort ausgezahlt! Einige Versicherungen zahlen auch für spätere Folgen, wie zum Beispiel, Kuraufenthalt und kosmetische Operationen, und vieles mehr! Vergleicht alle Angebote auf vertraglich zugesicherte Leistungen! Diese Versicherung ist für relativ kleines Geld zu haben! Ich setze diese Versicherungsmöglichkeit an erster Stelle! Es ist uns gelungen eine sehr fähige Versicherungsagentur für unsere Interessen an Land zu ziehen, von der ich in jeder Hinsicht begeistert bin! Die Mitglieder von HONDACLUB- GERMANY erhalten auf eine private Unfallversicherung, mit einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis 10% Rabatt! Beachtet in diesem Zusammenhang unsere Partner Eine private Haftpflichtversicherung greift zum Beispiel, wenn ihr das Bike eures Kumpels versehentlich umgeworfen habt! Was ein Verkleidungsseitenteil, oder ein verschrammter Auspuff kostet, weiß sicher jeder von Euch!
Was ein Rechtsanwalt im Schadensfall leisten kann, und was diese im Bedarfsfall kosten, kann sich kaum jemand vorstellen. Gehen wir einmal von einem Schadensereignis aus, wo die Sachlage absolut eindeutig zu euren Gunsten spricht. Die Unfallgegenseite zeigt über Jahre hinweg keine Anzeichen den entstandenen Schaden zu regulieren ( gängige Praxis, um den Geschädigten " weich zu kochen " )! In solchen oder ähnlich gelagerten Fällen greift eine Verkehrsrechtschutzversicherung! Achtet auf das Kleingedruckte, einige Versicherer nehmen die vom Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge zum Vertragsinhalt- Bestandteil! Der Vertrag darf unter keiner Umständen Kfz gebunden sein, sondern muss zum Inhalt haben, das sämtliche vom Versicherungsnehmer benutzten Fahrzeuge mitversichert sind!
Aus rechtlichen Gründen machen wir darauf aufmerksam, das an dieser Stelle keine versicherungstechnische, oder anwaltliche Tätigkeit ausübt wird, sondern über privat gemachte Erfahrungen berichtet wird!
Es grüßt Euch das Hondaclub Germany Team
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* Motorradfahrer/innen aller Motorradmarken finden auf dieser privaten Homepage die Basis sich freundlich aus zu tauschen. *